Fakten bei Windkraftflächen Fehlanzeige

FDP streut Falschinformationen

Im Dezember des vergangenen Jahres hat die Regionalversammlung Südhessen die zweite Offenlage des Teilplanes Erneuerbare Energien beschlossen. „Damit wurde lediglich ein nach dem Gesetz formaler Verfahrensschritt zur Prüfung möglicher Windstandorte in Gang gesetzt und noch keine einzige Fläche verbindlich als Vorrangfläche ausgewiesen“, unterstreicht der CDU-Abgeordnete in der Regionalversammlung, Heiko Kasseckert. Er kritisiert in diesem Zusammenhang insbesondere die Ausführungen des Vorsitzenden der FDP Main-Kinzig, Kolja Saß. Dieser behaupte entweder wissentlich falsche Tatsachen, um damit die Stimmung der Windkraftgegner anzuheizen oder es fehle ihm tatsächlich das notwendige Wissen, um den komplexen Sachverhalt verstehen zu können, so Kasseckert. Dabei gehe es nicht so sehr um die Frage, ob man pro oder kontra Windkraft eingestellt ist, sondern vielmehr darum, welche Möglichkeiten die Vertreter des Main-Kinzig-Kreises haben, auf diesen Planungsprozess noch Einfluss nehmen zu können.
CDU/Harald Walter

Ich kann die Ängste und Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger gut nachvollziehen und verstehen, wenn in ihrem unmittelbaren Umfeld eine starke Konzentration von Windkraftanlagen entstehen soll, betont der CDU-Landtagsabgeordnete. Er erinnert aber daran, dass, anders als vom FDP-Vorsitzenden behauptet, nicht etwa die Koalition von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das 2 %-Ziel (2% der Landesfläche sollen als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen werden) vorgegeben hat, sondern dies das Ergebnis des Hessischen Energiegipfels im Jahr 2011 war. Der Energiegipfel wurde in Folge des Fukushima-Unfalls und dem anschließendem Ausstieg aus der Kernenergie einberufen. Mit Ausnahme der Linken haben sich alle Fraktionen im Hessischen Landtag, also auch die FDP, zur Umsetzung des 2 %-Ziels verpflichtet. Rechtlich wurde dieses Ziel vom damaligen Hessischen Wirtschaftsminister, Dieter Posch, der bekanntlich der FDP angehörte, im Landesentwicklungsplan verankert. Das ist die heutige Grundlage, auf der die Regionalversammlungen sozusagen als ausführende Organe nach den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes eine entsprechende Vorranggebietsausweisung für Windvorrangflächen aufstellen müssen. Der Regionalversammlung steht bei der Anwendung der im Landesentwicklungsplan genannten Kriterien auch kein eigener Ermessensspielraum zu. Das sind zum Beispiel Windgeschwindigkeit oder Abstandsflächen zur Wohnbebauung. Die Abarbeitung aller Anregungen und Bedenken muss vom Regierungspräsidium rechtssicher dokumentiert werden. Kasseckert widerlegt damit den FDP-Vorwurf, dass es sich bei der 2 %-Vorgabe um den Willen der Windkraftindustrie handele oder die Planung nach willkürlichen Kriterien stattfinden könne. Genau das Gegenteil ist der Fall. Er weist darauf hin, dass die Planung von Windvorranggebieten zum Ziel hat, die nach Bundesrecht im Außenbereich grundsätzlich privilegierten Windenergieanlagen auf eine deutlich kleinere Fläche zu reduzieren. Komme der Plan nicht zustande, können die Windenergieanlagen überall im Außenbereich entstehen, macht der CDU-Abgeordnete deutlich.

Gleichwohl hat Kasseckert Verständnis für die Ängste und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger für den Fall, dass Windenergieanlagen zu nah an die Bebauung heranrücken oder das Landschaftsbild verändern. Es ist richtig, dass wir in Erneuerbare Energien investieren müssen, aber wir dürfen auf der anderen Seite das Schutzgut „Mensch“ nicht aus dem Auge verlieren. Die jetzt eingeleitete Offenlage gibt Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Unternehmen etc. die Möglichkeit, sich in der Zeit der Offenlage (vom 3 April bis zum 19. Mai 2017) zu den einzelnen Standorten zu äußern. Für jeden einzelnen Standort muss die Regionalversammlung am Ende eine Abwägungsentscheidung treffen. Damit ist frühestens im Jahr 2019 zu rechnen. Erst dann ist klar, ob die im Plan dargestellten Windvorranggebiete auch tatsächlich bestehen bleiben.

Davon unabhängig sei die Forderung der CDU Main-Kinzig zu verstehen, dass der Kreis bei eigenen Investitionsvorhaben für den Betrieb von Windenergieanlagen über die im Landesentwicklungsplan genannten Abstandsflächen bei Kurstädten hinausgeht und hier einen Abstand von 2.000 Metern einhalten muss. Dies kann sich aber wohlgemerkt nur auf Initiativen des Kreises als Betreiber beziehen. Der Main-Kinzig-Kreis kann Planungen der Regionalversammlung auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben nicht aushebeln. Der FDP rät Kasseckert, doch mit offenem Visier zu ihren damaligen Beschlüssen zu stehen und die jetzige 180-Grad-Kehrwende zu begründen. „Es ist kein Vorwurf, dass man seine Meinung ändert. Aber zumindest sollte man mit ehrlichen Argumenten arbeiten und dazu stehen, dass es ein FDP-Minister war, der die heutige Rechtslage in Hessen in Kraft gesetzt hat“. Sonst bleibt es nur Stimmungsmache und werde den Bürgerinnen und Bürgern keinen Nutzen bringen, vermutet Kasseckert abschließend.