Gesetzesnovelle für schnelleres, kostengünstigeres und effizienteres Bauen in Hessen beschlossen

Kasseckert: Ein wichtiges Signal für die Baubranche

Der Hessische Landtag hat eine erste Novelle der Hessischen Bauordnung beschlossen. Ziel war es, Bürokratie abzubauen und die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Mit der Entscheidung setzt die schwarz-rote Koalition ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages um: Schneller und kostengünstiger bauen – für mehr bezahlbaren und beschleunigten Wohnungsbau in Hessen. Die Novelle schafft dringend erforderliche Erleichterungen für die Wohnungsbaubranche. Gleichzeitig erfüllt das Land damit seine Verpflichtungen aus dem Bund-Länder-Paket zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung vom November 2023.

Für die Erarbeitung der Novelle hat die Koalition eine Expertenkommission „Innovation im Bau“ einberufen, in der vor allem Praktiker das Sagen hatten. Im November 2024 wurde dann das erste Paket der Landesregierung als „Baupaket I“ übergeben. Schwerpunkte sind unter anderem die Einführung einer Innovationsklausel zur langfristigen Umsetzung des „Gebäudetyps E“, bauordnungsrechtliche Erleichterungen beim Bauen im Bestand, die Ausweitung genehmigungsfreier Wohnungsbau- und Abbruchvorhaben sowie die bessere Ausnutzung von Grundstücksflächen durch reduzierte Abstandsflächen. Hinzu kommen der Verzicht auf zusätzliche Stellplätze beim Ausbau von Bestandsgebäuden, bspw. beim Dachgeschossausbau oder einem Anbau an ein bestehendes Wohngebäude, und mit einer Experimentierklausel auch bei Neubauten mit bis zu 14 Wohneinheiten in allen fünf kreisfreien Städten in Hessen. In diesen Städten soll künftig außerdem die Obergrenzen zur Forderung von Stellplätzen bei 0,5/Wohneinheit gelten. Damit wird das vorhandene Potential zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums im Bestand sowie bei Baulücken im Neubau ausgeschöpft.

Darüber hinaus erleichtert eine Neuregelung die Installation von Photovoltaikanlagen auf Privathäusern. Bereits vor drei Jahren wurden die Mindestabstände auf Dächern reduziert, nun folgt eine weitere Vereinfachung für Reihenhäuser und Doppelhaushälften: PV-Anlagen dürfen künftig unabhängig ihres Brandverhaltens ohne Abstand zu Brandwänden angebracht werden. Das ermöglicht einen wirtschaftlichen Betrieb durch die optimale Ausnutzung der vorhandenen Dachfläche auch auf kleineren Dächern und gleicht die hessische Rechtslage an die Nachbarländer an.

Ein weiterer wichtiger Meilenstein ist die Einführung einer Vollständigkeitsfiktion im Baugenehmigungsverfahren. Künftig muss die Baubehörde Bauanträge innerhalb eines Monats auf Vollständigkeit prüfen. Erfolgt in dieser Frist keine Nachforderung, gilt der Antrag automatisch als vollständig, eine Nachforderung von Unterlagen ausgeschlossen.

Dies wird zu einer deutlichen Beschleunigung der Verfahren beitragen. Unser Ziel ist es, das Bauen in Hessen einfacher, effizienter, kostengünstiger, nachhaltiger und innovativer zu machen, so Kasseckert. Weniger Regulierung, weniger Bürokratie und schnellere Verfahren sind die richtigen Antworten auf die aktuellen Herausforderungen im Wohnungsbau. Mit unserem Gesetz schaffen wir die Grundlagen für mehr Bauaktivität und neuen Wohnraum. Weitere Erleichterungen, insbesondere zur Steigerung der Neubauaktivitäten, werden in einem zweiten Baupaket folgen, das sich vor allem mit der dringenden Kostensenkung und der Absenkung von Standards befassen wird, ist der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für den Wohnungsbau sicher.